Viele KollegInnen fragen, warum bestimmte Formate wie Aktenzeichen XY nicht vergütet werden – doch: Sie sind verteilungsrelevant!
Diese und ähnliche Produktionen können laut einer Pressemitteilung vom BFFS bei der GVL unter „Radio/TV-Extraformate“ melden.
Dazu zählen u. a.:
- Dokusoaps & Einzelbeiträge (z. B. Show-Auftritte)
- Dokumentar-Kinofilme im Fernsehen
- Werbung, Jingles, Sender-Eigenwerbung
- Musik in Radiohörspielen & mehr
So funktioniert das: Loggt euch unter meine.gvl.de ein, geht auf „Meldung Radio/TV-Extraformate“ und prüft, ob eure Produktionen dabei sind!
Wichtig auch für SprecherInnen:
Wenn Produktionen nur im ORF, SRF oder anderen ausländischen Sendern ausgestrahlt wurden, können sie trotzdem geltend gemacht werden.
Einfach eine Liste der betroffenen Titel an international@gvl.de senden – die GVL prüft das und verknüpft euch in der internationalen Datenbank.
Tipp: Auf fernsehserien.de lassen sich die Ausstrahlungsdaten checken.
So wurde z. B. schon festgestellt, dass eine Kinoproduktion zwar nie im deutschen TV lief, aber im ORF und SRF – das reicht aus!