BFFS und The Walt Disney Company (Germany) GmbH haben eine Gemeinsame Vergütungsregel vereinbart, die Synchronschauspieler*innen in Kinoproduktionen der The Walt Disney Studios künftig eine Folgevergütung sichert, die alle Verwertungsfenster umfasst.
Die Details sind in der „BFFS Disney GVR Synchron“ geregelt. Demnach erhalten zukünftig Synchronschauspieler*innen, die an deutschen Synchronfassungen von Kinoproduktionen der The Walt Disney Studios mitgewirkt haben, neben ihrer Grundvergütung für ihre künstlerische Arbeit im Synchronstudio eine Folgevergütung, wenn die Kinoproduktion bestimmte Schwellenwerte an Kinobesuchern überschritten hat. Die Berechnung der zusätzlichen Vergütung erfolgt auf Basis der Kinobesuchszahlen der deutschsprachigen Version in Deutschland, Österreich und der Schweiz jeweils in den Jahren 2025 bis 2027.
Von der Vereinbarung zwischen dem BFFS und der The Walt Disney Company (Germany) GmbH profitieren alle mitwirkenden Synchronschauspieler*innen. Mit pauschalen Beträgen nachvergütet werden auch Kreative, die kleinere Rollen oder im Ensemble den akustischen Hintergrund synchronisiert haben.
Katrin Rühe, Lead Counsel der The Walt Disney Company (Germany) GmbH, erklärt: „Wir begrüßen den konstruktiven Dialog mit dem BFFS, der nun in Form der Gemeinsamen Vergütungsregel zu einem erfolgreichen Abschluss geführt hat und die besondere Situation von Synchronschauspielerinnen und Synchronschauspieler im deutschen Recht widerspiegelt. Die Walt Disney Company steht für außergewöhnliches Storytelling, und die vom BFFS vertretenen Künstlerinnen und Künstler leisten einen wichtigen Beitrag zum Erfolg unserer Filme. Diese Einigung bietet eine verlässliche Grundlage, um weiterhin Inhalte mit erstklassigen kreativen Talenten in allen Bereichen zu produzieren, die unser deutschsprachiges Publikum begeistern.“