Caster sind Künstler 2.0

Dass gutes Casting eine Kunst ist, das ist unstrittig – aber sind Casting Directors auch Künstler im Sinne der Künstlersozialkasse? Seit Franziska Aigner vor dem Landessozialgericht erfolgreich gegen die Ablehnung der KSK geklagt hat gilt auch hier ein klares JA!

Vor rund acht Jahren erstritt Casting Director Franziska Aigner das erste Urteil, das klar festlegte: „Caster sind Künstler“ (ca:st 1/2012). Damals ging es darum dass sie eben keine Gewerbetreibenden sind und nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Es war „nur“ ein Einzelurteil, aber Kolleginnen, die sich darauf beriefen, wurden ebenfalls als Künstler eingestuft.
Zufall oder Zusammenhang – auch in die Deutsche Filmakademie wurden Casting Directors inzwischen aufgenommen.

Noch weit bedeutsamer ist ein anderer Kampf, den Franziska Aigner, vertreten durch den Branchenanwalt Steffen Schmidt-Hug, gewonnen hat: Caster sind auch Künstler, die ein Recht darauf haben, in die Künstlersozialkasse (KSK) aufgenommen zu werden – und damit eine erheblich bessere soziale Absicherung zu finanzierbaren Kosten erlangen.
Drei Jahre dauerte es, bis der ersten Ablehnung des Mitgliedsantrages im Juni 2016 das endgültige Urteil folgte. Beim Landgericht München klagte sie 2018 erfolgreich – aber die KSK ging in Berufung. Am 27. Juni 2019 bestätigte das Bayerische Landessozialgericht die Position eindeutig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Es handelt sich zwar auch hier um ein Einzelurteil, aber wie schon im Fall der Gewebesteuer-Befreiung genügte es seither für andere KollegInnen, sich auf das Urteil zu berufen, um ebenfalls in die KSK aufgenommen zu werden: Caster sind Künstler 2.0